Die verfassungsunmittelbaren Verordnungen des Bundesrates und damit auch die zu schaffende gesetzliche Grundlage für die Weiterführung und allenfalls Erweiterung der in diesen Verordnungen vorgesehenen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise betreffen auch das Gesundheitswesen und die dort agierenden Personen sehr.
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